• Arbeitskreis Klimaneutralität

    KLIMAK

Was ist der KlimAK?

Der KlimAK ist eine gemeinsame Plattform für alle von der Transformation der Energie- und Ressourcenwende betroffenen Stadt- und Gemeindewerke sowie Energiegenossenschaften. Wir bereiten für die Mitgliedsunternehmen regelmäßig die neusten Vorgaben und Chancen auf dem Weg in die Klimaneutralität auf.

Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir Handlungsbedarf und Instrumentarien. Umsetzungsfahrpläne helfen, alle Beteiligten mit auf die gemeinsame Reise der kommenden Jahre zu nehmen: Ihre Mitarbeiter*innen, Ihre Kund*innen, Ihre Anteilseigner*innen, Ihr politisches und regionales Umfeld.

Warum gibt es den KlimAK?

Auf die Ende des letzten Jahrtausends gestartete „Regulierungswende“ folgt jetzt die „Energie- und Ressourcenwende“. Bereits die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 und der aktuelle Koalitionsvertrag lassen erkennen, was auf die Branche sowie die Stadt- und Gemeindewerke in den nächsten Jahren zukommen wird.

Verschiedenste Gesetze und Verordnungen sind ohnehin schon länger scharfgeschaltet. Mit dem neuen KlimAK wollen wir Sie auf dem Weg durch das immer komplexer werdende Dickicht der vielschichtigen Vorgaben, Risiken und Chancen begleiten. Wir als BBH und BBHC decken den „Vierklang“ aus Wirtschaft/Technik/Recht & Politik ab und sind mit unseren jeweiligen in den einzelnen Themenfeldern besonders spezialisierten Kolleg*innen aus den anwaltlichen, energiewirtschaftlich-technischen, betriebswirtschaftlichen und steuerrelevanten Bereichen, einschließlich der Optimierung von Fördermitteln und Finanzierung, für Sie tätig.

So beraten wir zum Beispiel bereits seit 2004 zahlreiche Unternehmen umfassend beim Europäischen Emissionshandel und bei den vielen anderen umweltrechtlichen wie umweltpolitischen Herausforderungen; wir wissen bereits, worauf es ankommt.

Termine

zukünftige

04.12.2023 KlimAK Flash: Klimawende mit Wasserstoff – Kernnetz und Rolle der Stadtwerke (online)
11.12.2023 KlimAK Flash: BGH i.S. „Wärmenetz Stuttgart“ - Neue Leitplanken für die Wärmewende? (online)
14.12.2023 KlimAK Flash: Anwenderschulung KCC (online)
15.12.2023 KlimAK Flash: Nach GEG ist auch das WPG verabschiedet: Die Wärmewende ab 1.1.2024 (online)
19.12.2023 KlimAK Flash: Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.: Wie geht es weiter mit der Finanzierung des Klimaschutzes? Was bedeutet das Urteil für die Förderung der Energiewende? (online)


vergangene

22.11.2023 KlimAK Jour Fixe
16.11.2023 KlimAK Flash "Kommunale Wasserwende . Was tun?" (online)
28.09.2023 2. KlimAKonferenz, EUREF-CAMPUS Berlin (Konferenzbericht)
   

Vor welchen Hürden stehen Sie?

Es gibt viele Parallelen zwischen Netzregulierung und Dekarbonisierung. Staatliche Eingriffe bzw. Vorgaben durch EU- und nationale Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (Bund bzw. Länder) sowie Kommunen, durch Ministerien bzw. Behörden und durch Fortentwicklung in der Rechtsprechung (aktuell EuGH bzw. BVerfG).
Dabei stehen Netzbetreiber (Strom/Gas/Wärme) einerseits bzw. Stadt- und Gemeindewerke (in Gänze) anderseits unter permanentem bzw. steigendem „Pflichten- und Fristendruck“.
Die Herausforderungen der Energiewende sind noch anspruchsvoller, auf jeden Fall aber in vielerlei Hinsicht mit der netzseitigen Regulierungswende 2004/2005 vergleichbar.

Was leistet der KlimAK?

Wir konzentrieren uns auf ausgewählte, interdisziplinär behandelte „Aktionsfelder“, greifen frühzeitig neue Entwicklungen auf und bilden bedarfsgerecht neue Schwerpunkte. Dabei orientieren wir uns an den bereits jetzt aufkommenden Themen mit einer mittelfristigen Vorschau zunächst bis 2030, führen regelmäßige Monitorings durch, welche Fragen neu auftreten und bearbeitet werden müssen. Wir brechen die bevorstehenden Hausaufgaben u.a. über unser Klimapflichtenheft für das jeweils bevorstehende Kalenderjahr herunter und priorisieren Schwerpunktthemen, die wir in unseren verschiedenen Präsenz- und Onlineformaten regelmäßig vorstellen und gemeinsam mit Ihnen diskutieren.

aktueller Quartalsbericht

Mitglied werden

Wenn Sie Netzbetreiber oder Energieversorger sind, können Sie Mitglied im KlimAK werden. Sprechen Sie uns an!

Und was können wir für Sie tun?

KlimAK

klimak@bbh-online.de